Um sich im EU-DPP-Register zu registrieren, legt ein Unternehmen zuerst seine Organisation an. Dann weist es seine Identität nach: Es versiegelt eine Erklärung, die das Register für es erstellt. Erst wenn das Register dieses Siegel geprüft hat, kann das Unternehmen einen Digitalen Produktpass registrieren. Wir haben den ganzen Weg im Oktober 2026 im Testregister der Kommission durchlaufen. Der Schritt, an dem wir gescheitert sind, war ein einziges Feld.
Dieser Leitfaden folgt der Reihenfolge der Bildschirme. Er richtet sich zuerst an Batteriemarken, weil Batterien die erste Produktgruppe im Register sind. Er gilt aber für jedes Produkt, das unter die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) fällt. Den rechtlichen Hintergrund finden Sie in wer sich wann registrieren muss. Lesen Sie ihn am besten zuerst.
Was brauchen Sie, bevor Sie anfangen?
Halten Sie diese fünf Dinge bereit, bevor Sie anfangen. An einer Stelle sperrt das Register Ihre Angaben, und das Siegel muss dazu passen.
| Was | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Ein EU-Login-Konto | Das Register meldet Sie über EU Login an, den Anmeldedienst der Kommission. |
| Ein qualifiziertes elektronisches Siegel | Ihr gesetzlicher Vertreter bringt es auf der Erklärung an. |
| Name und E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters | Das Register fragt danach, bevor es die Erklärung erstellt. |
| Die Kennung genau so, wie sie in Ihrem Zertifikat steht | Das Register vergleicht sie Zeichen für Zeichen mit dem Siegel. |
| Ein Compliance-Kontakt | Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, die die zuständigen Behörden nutzen dürfen. Das Register zeigt sie nicht öffentlich an. |
Das Siegel braucht am meisten Zeit. Sie kaufen es bei einem Vertrauensdiensteanbieter. Der Anbieter prüft vor der Ausstellung Ihr Unternehmen und Ihren Vertreter, also beginnen Sie früh. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Wählen Sie einen aus der EU-Vertrauensliste, die die Kommission als Trusted List Browser veröffentlicht. Der Leitfaden der Kommission weist darauf hin, dass ein qualifizierter Anbieter aus einem Mitgliedstaat in allen Mitgliedstaaten als qualifiziert gilt.
Um Ihre Organisation zu verifizieren, versiegelt Ihr gesetzlicher Vertreter die Erklärung, die das Register erstellt. Das Siegel muss ein qualifiziertes elektronisches Siegel eines Vertrauensdiensteanbieters sein, der in der EU-Vertrauensliste steht. Ein Einzelunternehmer nutzt stattdessen eine qualifizierte elektronische Signatur.
Schritt 1: Mit EU Login anmelden
Öffnen Sie das Live-Register und melden Sie sich mit EU Login an. Haben Sie noch kein Konto, können Sie es auf der Anmeldeseite anlegen und per E-Mail bestätigen. Danach öffnet sich die Willkommensseite (Welcome) mit der Schaltfläche Enrol New Organisation (neue Organisation registrieren).
Der Leitfaden der Kommission sagt: „To register DPPs, your organisation must first be verified.“ (Um DPPs zu registrieren, muss Ihre Organisation zuerst verifiziert sein.) Quelle: DPP Registry User Guide for Economic Operators, Kapitel 2.
Mit dem Klick auf die Schaltfläche legt das Register sofort einen Antrag an. Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen. Das Register führt Sie dann zur letzten abgeschlossenen Seite zurück.
Schritt 2: Das Organisationsformular ausfüllen
Wählen Sie zuerst den Organisationstyp. Legal Person (juristische Person) gilt für Unternehmen. Natural Person (natürliche Person) gilt für Einzelpersonen, die im eigenen Namen handeln, etwa Einzelunternehmer. Wenn Sie den Typ ändern, nachdem Sie schon getippt haben, leert das Register das Formular.
Eine juristische Person gibt an:
- ihren rechtlichen Namen (nicht den Handelsnamen), die Straße und das Land der Eintragung;
- einen Kennungstyp und die Kennung;
- den Compliance-Kontakt.
Unser Formular bot NTR (nationales Handelsregister, das der Leitfaden als bevorzugt kennzeichnet), LEI, VAT und eine lokale Definition mit Ländercode an. Der Leitfaden nennt zusätzlich eID.
Eine natürliche Person gibt Vornamen, Nachnamen und Adresse an. Sie wählt einen Kennungstyp aus TIN, PNO, eID, IDC, PAS (Reisepass) oder einer lokalen Definition.
Die Kennung muss genau zu Ihrem Zertifikat passen
An diesem Schritt ist unser erster signierter Versuch gescheitert. Das Register akzeptiert nur eine exakte Übereinstimmung. Der Leitfaden der Kommission sagt: „The identifier provided must fully match the corresponding attribute in the certificate (it is not a partial identifier).“ (Die angegebene Kennung muss vollständig mit dem entsprechenden Attribut im Zertifikat übereinstimmen. Eine Teilkennung genügt nicht.)
In einem Siegel ist dieses Attribut die Organisationskennung (OID 2.5.4.97, organizationIdentifier). In einer persönlichen Signatur ist es die Seriennummer (OID 2.5.4.5, serialNumber). Ein Zertifikat kann die Kennung mit einem Präfix aus Typ und Land schreiben, dann folgen ein Bindestrich und die Nummer. Das Siegel der Kommission zeigt das Muster: LEIXG-254900ZNYA1FLUQ9U393. LEI ist der Typ, und XG steht an der Stelle des Landes. Nach dem Bindestrich folgt die Nummer. XG ist kein Land. Die Zertifikatsnorm verwendet diesen Code für eine Kennung, die nach einem weltweiten System vergeben wird, etwa eine LEI (ETSI EN 319 412-1, Abschnitt 5.1.4).
Das Register hat unseren Test abgelehnt, weil das Formular die Nummer ohne Präfix enthielt. Der Bericht lautete: The "Identifier": "…" provided in the organisation registration form, does not correspond to the value: "…", mentioned in the electronic signature. (Die im Registrierungsformular angegebene Kennung entspricht nicht dem Wert, der in der elektronischen Signatur steht.)
Öffnen Sie Ihr Siegelzertifikat und lesen Sie die Angaben unter Subject. Kopieren Sie die Kennung von dort. Tippen Sie sie nicht aus Ihren Handelsregisterunterlagen ab. Prüfen Sie auch die übrigen Felder. Bei einem Unternehmen muss der rechtliche Name zu organizationName passen und das Land zu countryName. Bei einem Einzelunternehmer muss der Vorname zu givenName passen und der Nachname zu surname.
Speichern Sie das Formular. Fehlt etwas, hebt das Register das Feld hervor. Ist das Formular vollständig, bietet der Bestätigungsbildschirm die Schaltfläche Start Verification (Verifizierung starten) an.
Schritt 3: Gesetzlichen Vertreter angeben und die Erklärung anfordern
Der erste Verifizierungsbildschirm fragt nach Vornamen, Nachnamen und E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters. Das ist die Person, die für Ihre Organisation siegeln oder signieren darf. Danach fordern Sie die versiegelte PDF-Erklärung an. Laut Register wird die Erklärung auf Englisch erstellt.
Prüfen Sie vor der Anforderung der Erklärung, dass die Angaben Ihrer Organisation genau mit den Angaben in Ihrem Siegelzertifikat übereinstimmen. Mit der Anforderung der Erklärung werden diese Angaben gesperrt.
Das Register warnt: „Proceeding with the PDF Declaration request will lock the application data for editing“ (Wenn Sie die Anforderung der PDF-Erklärung fortsetzen, werden die Antragsdaten für die Bearbeitung gesperrt). Ändern Sie die Angaben später, startet das Register die Verifizierung neu, mit einer neuen Erklärung. Diese Erklärung braucht eine neue Signatur.
Schritt 4: Erklärung herunterladen und siegeln
Laden Sie die Erklärung auf dem nächsten Bildschirm herunter. Es ist ein einseitiges PDF mit dem Titel „Declaration for legal persons acting as economic operators“ (Erklärung für juristische Personen, die als Wirtschaftsteilnehmer handeln) oder die Fassung für natürliche Personen. Die Europäische Kommission hat sie bereits versiegelt. Eine Fußnote definiert Wirtschaftsteilnehmer als „The manufacturer, the authorised representative, the importer, the distributor, the dealer and the fulfilment service provider (as from Art 2 (46) of Regulation (EU) 2024/1781)“ (der Hersteller, der Bevollmächtigte, der Importeur, der Vertreiber, der Händler und der Fulfilment-Dienstleister nach Artikel 2 Nummer 46 der Verordnung (EU) 2024/1781).
Ihr gesetzlicher Vertreter bringt nun außerhalb des Registers das Siegel Ihrer Organisation auf dieser Datei an. Das Register prüft die Datei nach diesen Regeln:
- Die Signatur muss PAdES sein, auf Stufe B, T, LT oder LTA. Wählen Sie die PDF-Signaturoption, keine
.p7m-Datei. - Die Datei muss genau zwei Signaturen tragen: das Siegel der Kommission und Ihres.
- Eine juristische Person braucht ein qualifiziertes elektronisches Siegel. Eine natürliche Person braucht eine qualifizierte elektronische Signatur.
- Eine Zertifikatsdatei als Software (
.p12oder.pfx) genügt nicht. Der Schlüssel muss auf einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit liegen oder in einem Fernsignaturdienst des Anbieters. - An der Datei darf sich sonst nichts ändern. Der Leitfaden sagt: „After downloading the declaration, the only permitted change is to add your organisation's qualified electronic signature or qualified electronic seal.“ (Nach dem Herunterladen der Erklärung dürfen Sie nur die qualifizierte elektronische Signatur oder das qualifizierte elektronische Siegel Ihrer Organisation hinzufügen.)
- Signieren Sie die neueste Erklärung, die das Register erstellt hat. Eine Datei, die Sie aus einer früheren Erklärung signiert haben, lehnt das Register ab mit: „The countersigned document does not match the original declaration sealed by the Commission.“ (Das gegengezeichnete Dokument entspricht nicht der ursprünglichen, von der Kommission versiegelten Erklärung.)
Die Kommission bietet kostenlose Werkzeuge an, um die Datei zu signieren und zu prüfen. Sie beruhen auf ihrem DSS-Framework. Validieren Sie die Datei nach dem Signieren. Lesen Sie dann die Qualifikationszeile. Sie muss bei einer Person QESig lauten und bei einem Unternehmen QESeal. Steht dort AdESig-QC oder AdESeal-QC, lehnt das Register die Datei ab.
Verwenden Sie Adobe Acrobat, stellen Sie das Standardformat für Signaturen auf CAdES-Equivalent, wie es der Leitfaden sagt. Dann wird die Signatur in einer PAdES-konformen Form gespeichert.
Schritt 5: Datei hochladen und das Ergebnis lesen
Fügen Sie im Upload-Schritt das signierte PDF hinzu. Wählen Sie dann Verify your Organization (Ihre Organisation verifizieren). Das Activity Dashboard zeigt die Anfrage dann als „in Bearbeitung“, „erfolgreich“ oder „fehlgeschlagen“ an.
Schlägt die Verifizierung fehl, listet der Bericht alle Probleme auf einmal auf, mit einer Zeile pro abweichendem Feld. Häufige Ursachen sind:
| Meldung (gekürzt) | Was zu tun ist |
|---|---|
| The document does not contain the required number of signatures (Das Dokument enthält nicht die erforderliche Anzahl an Signaturen) | Siegeln Sie die Datei der Kommission. Siegeln Sie keine Kopie und keine leere Seite. |
| The countersigned document does not match the original declaration (Das gegengezeichnete Dokument entspricht nicht der ursprünglichen Erklärung) | Signieren Sie die neueste Erklärung unverändert. |
| The organisation's seal does not meet the required Qualified Electronic Seal level (Das Siegel der Organisation erfüllt nicht die geforderte Stufe eines qualifizierten elektronischen Siegels) | Nutzen Sie ein qualifiziertes Siegel auf einem sicheren Gerät oder in einem Fernsignaturdienst. |
| The signature or seal format does not conform to PAdES Baseline (Das Format der Signatur oder des Siegels entspricht nicht PAdES Baseline) | Signieren Sie erneut als PAdES, Stufe B, T, LT oder LTA. |
| The "Identifier" provided in the form does not correspond to the value in the seal (Die im Formular angegebene Kennung entspricht nicht dem Wert im Siegel) | Kopieren Sie die Kennung aus dem Zertifikat, mit Präfix. |
Nach einer Ablehnung bietet der Bildschirm drei Aktionen an:
- Upload PDF Declaration (PDF-Erklärung hochladen): Laden Sie eine korrigierte, signierte Datei zur selben Erklärung hoch.
- Restart Verification (Verifizierung neu starten): Sie erhalten eine neue Erklärung.
- Organisation Information: Sie ändern Ihre Angaben und erhalten damit ebenfalls eine neue Erklärung.
Eine neue Erklärung bedeutet, dass Sie neu signieren. Der Leitfaden sagt: „Modifying organisation details will restart the verification process.“ (Wenn Sie die Angaben der Organisation ändern, beginnt die Verifizierung von vorn.)
Schritt 6: Was Sie nach der Verifizierung tun können
Besteht die Prüfung, zeigt das Register „Verification Request Successful“ (Verifizierungsanfrage erfolgreich) und teilt Ihnen mit, dass die DPP-Registrierung jetzt verfügbar ist. Sie werden Administrator Ihrer Organisation. Das Register nennt diese Rolle „EO Administrator“, wobei EO für Wirtschaftsteilnehmer (economic operator) steht. Die Angaben der Organisation sind danach schreibgeschützt. Der Erfolgsbericht zeigt das Ablaufdatum Ihrer Signatur oder Ihres Siegels. Tragen Sie es in Ihren Kalender ein. Wie lange der verifizierte Status gilt, erklärt unser Leitfaden wer sich wann registrieren muss.
In unserem Test bot das Kontomenü nur Sign out (Abmelden). Der Administrator hatte keinen Bildschirm, um weitere Nutzer oder einen Dienstleister einzuladen. Dennoch sagt die Willkommensseite neuen Nutzern einer bestehenden Organisation, sie sollten ihren Administrator um eine Einladung bitten. In einem Webinar zum Batteriepass am 30. September 2026 sagte die Kommission, dass mehrere Nutzer mit dem Konto eines Unternehmens arbeiten können. Planen Sie vorerst ein, dass eine namentlich benannte Person das Registerkonto verwaltet.
Können Sie heute einen Batteriepass registrieren?
Sie können Ihre Organisation heute registrieren und verifizieren. Einen Batteriepass können Sie noch nicht registrieren: Laut Kommission geht das, sobald sie das Datenmodell für Batterien veröffentlicht.
Die Seite DPP Registration hat zwei Bildschirme. Auf dem ersten wählen Sie die Produktgruppe, und es stehen nur Batterien zur Auswahl. Auf dem zweiten nutzen Sie ein Online-Formular oder einen Datei-Upload. Das Formular fragt nach der Granularitätsstufe (Item ist die einzige angebotene Stufe) und nach der eindeutigen Produktkennung. Eine Chargen- und eine Modellkennung sind optional. Das Register nimmt die eindeutige Produktkennung als Webadresse des Passes, und sie muss mit https:// beginnen.
Der Datei-Upload nimmt eine JSON- oder XML-Datei mit bis zu 100 Einträgen an. Die Kommission stellt Vorlagen bereit. Die JSON-Vorlage sieht so aus:
{"schemaVersion":"1.0.0","productGroup":"BATTERIES","items":[{"uniqueProductIdentifier":"https://..."}]}Die Datei ist eine Liste dieser Adressen. Sie enthält nicht die Passdaten. Das Register ruft dann jede Adresse auf und validiert den Pass, den es dort findet. Deshalb speichert das Register nur Kennungen und Adressen, während der Pass bei Ihnen bleibt. Das erklärt unser Leitfaden wer sich wann registrieren muss.
Heute scheitert jede Batterieregistrierung. Das Activity Dashboard zeigt eine Correlation ID und pro Adresse einen Fehler: „Semantic validation failed due to its unavailability.“ (Die semantische Validierung ist fehlgeschlagen, weil sie nicht verfügbar ist.) Der Benutzerleitfaden erklärt den Grund: „Successful registration of DPPs for batteries is not currently available, as the semantic catalogue for this product group has not yet been defined.“ (Die erfolgreiche Registrierung von DPPs für Batterien ist derzeit nicht verfügbar, weil der semantische Katalog für diese Produktgruppe noch nicht festgelegt wurde.)
In unserem Test wurde eine Adresse, die mit http:// statt mit https:// beginnt, beim Upload zunächst angenommen. Eine Minute später hat das Register sie abgelehnt, mit „The UPI URL is invalid.“ (Die UPI-URL ist ungültig.) Prüfen Sie jede Adresse, bevor Sie sie einreichen. Der Leitfaden fügt hinzu: Enthält ein Pass einer Einreichung einen Fehler, lehnt das Register alle Pässe dieser Einreichung ab.
Sollten Sie zuerst im Testregister üben?
Ja, wenn Sie ein qualifiziertes Siegel bekommen können. Das Testregister läuft unter registry.acc.product-passport.ec.europa.eu. In der Kopfzeile steht „MOCK“, in der Fußzeile „Environment: Acceptance“.
Vier Dinge sollten Sie über das Testregister wissen:
- Es braucht ein eigenes Test-EU-Login. Ein Live-EU-Login funktioniert dort nicht.
- Bei unserem Test verlangte das Test-EU-Login einen zweiten Faktor, etwa einen Passkey, einen Sicherheitsschlüssel oder eine eID. Die öffentliche EU-Login-App für das Telefon konnte sich nicht damit verbinden.
- Die Kommission sagt, ihr Verifizierungsverfahren in der Testumgebung sei dasselbe wie in der Produktion. Um es zu bestehen, brauchen Sie ein echtes qualifiziertes Siegel oder eine echte qualifizierte Signatur.
- Die Kommission warnt, dass ein Routineprogramm zur Bereinigung Objekte in der Testumgebung löschen kann.
Dieses Testregister ist nicht dasselbe wie die BatteryPass-Ready-Testplattform, die Ihre Passdaten prüft. Diese behandeln wir im Artikel zur Testumgebung für den Batteriepass.
Wer kann für Sie registrieren, und wo steht PassportCraft?
Nur das Unternehmen, das die Batterie in der EU in Verkehr bringt, kann deren Pass im EU-Register registrieren. Ein Berater oder ein Anbieter von Passsoftware kann den Pass im Auftrag und mit schriftlicher Vollmacht erstellen und pflegen. Keiner von beiden kann ihn für Sie registrieren.
Die Batterie-FAQ der Kommission und ihr Webinar vom 30. September 2026 sagen dasselbe. Mehr Hintergrund bietet unser Leitfaden zum EU-Batteriepass. Die Daten selbst behandelt was Sie am ersten Tag ausfüllen.
PassportCraft erstellt und hostet Ihren Batteriepass. Sie behalten das Registerkonto und reichen die Registrierung selbst ein.
Häufig gestellte Fragen
Was brauche ich, um mein Unternehmen im EU-DPP-Register zu registrieren?
Sie brauchen ein EU-Login-Konto, einen gesetzlichen Vertreter, ein qualifiziertes elektronisches Siegel eines Vertrauensdiensteanbieters und die Kennung Ihrer Organisation genau so, wie sie in diesem Siegel steht. Laut Benutzerleitfaden wird für das Register keine Abonnementgebühr erwartet. Das Siegel ist der Posten mit Kosten und Vorlaufzeit.
Kann ein Berater oder Softwareanbieter meinen Batteriepass für mich registrieren?
Nein. Nur das Unternehmen, das die Batterie in der EU in Verkehr bringt, kann deren Pass im Register registrieren. Ein Berater oder ein Softwareanbieter kann den Pass im Auftrag und mit schriftlicher Vollmacht erstellen und pflegen. Keiner von beiden kann ihn für Sie registrieren.
Warum hat das Register meine Kennung abgelehnt?
Die Kennung im Formular muss genau zum Zertifikatsattribut passen, einschließlich des Präfixes aus Typ und Land. Öffnen Sie das Siegelzertifikat und lesen Sie die Organisationskennung unter Subject. Kopieren Sie sie von dort. Steht im Formular nur die Nummer, lehnt das Register sie ab.
Kann ich das Register testen, bevor ich mich wirklich registriere?
Ja. Die Kommission betreibt ein eigenes Testregister mit eigenem Test-EU-Login. Es prüft genauso streng wie das Live-Register. Sie brauchen also auch dort ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder eine qualifizierte elektronische Signatur, um die Verifizierung abzuschließen.
Warum scheitert im Register jede Batterieregistrierung?
Das Register validiert jeden Pass gegen ein Datenmodell für Batterien, und die Kommission hat es noch nicht festgelegt. Laut Benutzerleitfaden ist die erfolgreiche Registrierung für Batterien derzeit nicht verfügbar, weil der semantische Katalog nicht festgelegt ist. Registrierung und Verifizierung der Organisation funktionieren bereits.
Brauche ich ein qualifiziertes Siegel, wenn ich Einzelunternehmer bin?
Sie brauchen stattdessen eine qualifizierte elektronische Signatur. Wählen Sie im Formular den Typ Natural Person. Gleichen Sie Vornamen, Nachnamen, Land und Seriennummer mit Ihrem Signaturzertifikat ab.
Kann ich Kollegen oder einen Dienstleister zu meinem Registerkonto hinzufügen?
In unserem Test nicht: Der Administrator hatte keinen Bildschirm für Einladungen. Laut der Kommission können mehrere Nutzer mit dem Konto eines Unternehmens arbeiten, und die Willkommensseite sagt neuen Nutzern, sie sollen ihren Administrator um eine Einladung bitten. Planen Sie vorerst ein, dass eine namentlich benannte Person das Konto verwaltet. Für Batteriepässe sagt die Kommission außerdem, dass die Registrierung nach den geltenden Regeln nicht an einen Dienstleister übertragen werden kann.




